Steuer-News-Archiv
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Sonntag, 01.01.2012

Zulässigkeit virtueller Mitgliederversammlung

Ein Verein kann durch Satzung regeln, dass seine Mitgliederversammlung auch virtuell (online) durchgeführt werden kann. Aus § 40 BGB folge, dass der Verein bei der Ausgestaltung seiner Binnenstruktur grundsätzlich frei ist; für die Zulässigkeit einer virtuellen Mitgliederversammlung sprächen zudem § 118 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 AktG sowie die Regelung des § 43 Abs. 7 GenG. Auch die konkrete Ausgestaltung der Satzungsregelung (Durchführung der Versammlung in Chat-Raum, der nur für Mitglieder mit ihren Legitimationsdaten und einem gesonderten Passwort zugänglich ist; Möglichkeit sowohl einer reellen als auch einer virtuellen Mitgliederversammlung) hält das Gericht für wirksam.

Quelle: OLG Hamm, Beschl. V. 27.09.2011, I-27 W 106/11, rkr.; Volltext unter BeckRS 2011, 29514
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