Steuer-News-Archiv
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Sonntag, 01.10.2017

Gesetzliche Änderungen 2018 für Betriebe und Verbraucher

Die Betriebsrente ist die älteste Zusatzversorgung im Alter, aber gerade in kleinen Unternehmen nicht ausreichend verbreitet. Damit sich das ändert, tritt am 1. Januar 2018 das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft.

Es soll dazu beitragen, Betriebsrenten insbesondere in kleinen Betrieben attraktiver und stärker zu verankern und damit Geringverdiener vor Altersarmut schützen. Geplant ist unter anderem eine steuerliche Förderung als Anreiz für Geringverdiener. Arbeitgeber erhalten einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten. Dafür müssen sie die Beiträge zahlen – zwischen 240 bis 480 Euro jährlich.

Änderungen 2018 bei der Kassennachschau: Unangemeldete Prüfung ab Januar 2018

Eine wichtige Änderung 2018 für alle Betriebe mit Bargeldgeschäft. Betriebe mit Registrierkassen mussten ihre elektronischen Registrierkassen zum 1. Januar 2017 bereits aufrüsten. Weitere Änderungen und Neuregelungen wurden ab 2018 und 2020 im „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ beschlossen.

Das sogenannte „Kassengesetz“ ermöglicht ab 1. Januar 2018 eine unangemeldete Kassennachschau, bei der die Finanzämter Betriebe ohne Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit unter die Lupe nehmen können. Bis dahin sollten Betriebe ihre steuerliche Kassenführung auf Vordermann gebracht haben.

Mindestlohn: Ab 2018 keine Ausnahmen mehr

Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 galt eine Übergangsfrist für Betriebe um diese Regelung umzusetzen.

Hintergrund: Grundsätzlich geht der gesetzliche Mindestlohn auch Tarifverträgen vor, soweit Tariflöhne den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten. Bis 31. Dezember 2017 sind jedoch tarifliche Abweichungen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zulässig. Für weite Bereiche des Handwerks (etwa Baugewerbe, Dachdecker-, Maler-, Elektrohandwerk, Gebäudereinigung) bestehen derartige spezielle – vielfach über 8,50 Euro pro Stunde liegende – Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 müssen diese abweichenden Tarifverträge mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro pro Stunde vorsehen. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann ausnahmslos in allen Branchen der gesetzliche, gegebenenfalls durch die Mindestlohnkommission erhöhte Mindestlohn, ohne jede Einschränkung. Tarifverträge, die unter dem Mindestlohn liegen, sind dann nicht mehr zulässig.

Mindestlohn für Beschäftigte im Elektrohandwerk steigt 2018

Das Elektrohandwerk beschäftigt etwa 41.500 Menschen. Für sie gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Zum 1. August 2016 wurde er erhöht und ist seitdem weiter gestiegen. Auch zum 1. Januar 2018 können sich die Elektriker über mehr Geld freuen.

Seit 1. August 2016 liegt der Mindestlohn für das Elektrohandwerk bei 9,85 Euro (Ost) bzw. 10,35 Euro (West). Für die kommenden Jahre sind weitere Anstiege geplant:

  • seit 1. Januar 2017: 10,40 Euro Ost (und Berlin) bzw. 10,65 Euro West
  • ab 1. Januar 2018: bundeseinheitlich 10,95 Euro
  • ab 1. Januar 2019: bundeseinheitlich 11,40 Euro

Erwerbsminderungsrente steigt ab Januar 2018

Die Erwerbsminderungsrenten lagen 2016 bei voller Erwerbsminderung zwischen 704 und 792 Euro im Monat. Die Teilerwerbsminderungsrente lag zwischen 366 und 438 Euro im Schnitt im Monat. Doch das wird sich ab dem 1. Januar 2018 ändern.

Wer künftig von Erwerbsminderung betroffen ist, wird schrittweise bis 2024 eine durchschnittlich bis zu sieben Prozent höhere Erwerbsminderungsrente erhalten. Dabei sollen all jene, die schon in jungen Jahren ihren Beruf nicht mehr voll ausüben können, bei der Rente so behandelt werden, als wären sie bis zum Alter von 65 Jahren voll erwerbstätig gewesen sein. Diese Zurechnungszeit wurde zuletzt 2014 von 60 auf 62 Jahre erhöht und steigt demnach nun von 62 auf 65 Jahre.

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