Steuer-News-Archiv
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Montag, 01.10.2012

Jetzt Lohnsteuerfreibeträge für 2013 neu beantragen

Zum 1. Januar 2013 startet das so genannte ELStAM-Verfahren („Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“). Dabei werden alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Unternehmen, Finanzämtern und Arbeitnehmern elektronisch verarbeitet. Während für 2012 noch die alten Lohnsteuerkarten aus dem Jahre 2010 mit den darin ggf. eingetragenen Freibeträgen aufgrund einer Übergangsregelung weiterhin Gültigkeit hatten, müssen mit der Umstellung die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 neu beantragt werden, z.B. für Berufspendler.

Hinweis: Arbeitnehmer, die bisher Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hatten, sollten zügig reagieren und einen entsprechenden Antrag bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen, damit die Freibeträge bereits ab Januar 2013 (weiter) gelten können. Sofern kein Freibetrag beantragt oder der Antrag verspätet gestellt wird, ist dies kein „Beinbruch“. Die Aufwendungen können auch noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2013 geltend gemacht werden. Hier muss man dann allerdings erst das Kalenderjahr 2013 abwarten, so dass das Geld erst später zur Verfügung steht.

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