Steuer-News-Archiv
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Dienstag, 01.01.2013

Abwicklung von Spenden über paypal

Bei Spenden bis zu einem Betrag von EURO 200 genügt in der Regel eine Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes als vereinfachter Zuwendungsnachweis. Die Finanzverwaltung hat nun entschieden, dass der Nachweis aus einer paypal Abrechnung diesem vereinfachten Nachweis nicht entspricht. Bei Zuwendungen über paypal kann nicht gewährleistet werden, dass die Spende auch tatsächlich die gemeinnützige Organisation erreicht.

Quelle: LFD Thüringen vom 22.10.2010 S 2223 A-56-A 2.15
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