Steuer-News-Archiv
Steuer-News-Archiv
« zurück
Dienstag, 01.01.2013

Umsatzsteuer auf Sachspenden an eine Tafel

Nach einer Verfügung des Landesamtes für Steuern und Finanzen des Freistaates Sachsen sind unentgeltliche Abgaben von Lebensmitteln an „Tafeln“ nicht umsatzsteuerpflichtig, sofern die Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder der Verkaufsfähigkeit als Frischware standen und dies zu mildtätigen Zwecken erfolgt. Gleichzeitig darf an den Leistenden keine Zuwendungsbestätigung für Spendenzwecke ausgestellt werden.

Hinweis: Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist ein Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen abrufbar unter www.bmelv.de.

Quelle: Landesamt für Steuern und Finanzen des Freistaates Sachsen, Verfügung vom 18. September 2012, S 7109 10/2 213, DStR 2013 S. 199
« zurück