Steuer-News-Archiv
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Dienstag, 01.01.2013

Wiedereinführung der Vermögensteuer?

Die Finanzministerien der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein beschäftigen sich derzeit intensiv mit der Ausgestaltung einer neuen „wiederbelebten“ Vermögensteuer in Deutschland. Ein entsprechendes Gesetz soll über den Bundesrat ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Mit einem Gutachten zu den Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer „wiederbelebten“ Vermögensteuer wurde das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW ) beauftragt. Das DIW hat am 17. Oktober 2012 die Ergebnisse seiner Berechnungen vorgelegt.

Die Berechnungen des DIW beziehen sich auf ein Modell einer Vermögensteuer, das u.a eine verkehrswertnahe Bewertung aller Vermögensarten bei einem einheitlichen Steuersatz von 1 % vorsieht. Grundlage der Berechnung ist ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 2 Mio. € für Ledige bzw. 4 Mio. € für Verheiratete.

Der Steuer unterlägen dem DIW zufolge bundesweit rund 300.000 Personen (143.000 natürliche Personen und 164.000 juristische Personen).

Hinweis: Die Beratungen der Finanzministerien sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Gegenstand der Überlegungen sind u.a. noch die Höhe der Freibeträge und die Behandlung des produktiven Betriebsvermögens - „unter striktem Ausschluss von missbräuchlichen Gestaltungen“.

Quelle: www.fm.rlp.de und www.diw.de
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