Steuer-News-Archiv
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Montag, 01.04.2013

Streubesitzdividenden werden steuerpflichtig

Der EuGH hatte im Jahr 2011 mokiert, dass die definitive Körperschaftsteuerbelastung und die Versagung der Steuerfreistellung für Dividenden an ausländische Muttergesellschaften in der EU gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, da hierdurch ausländische Gesellschaften diskriminiert würden. Dividenden, die an Gesellschaften mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschüttet werden, werden nämlich zu 95 % steuerfrei gestellt - 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben.

Zur Umsetzung des EuGHUrteils war zunächst angedacht, die Gleichbehandlung dadurch herzustellen, dass auch ausländische Kapitalgesellschaften von der Steuerlast befreit werden, indem sie sich die Kapitalertragsteuer hätten erstatten lassen können. Dieser Lösung stimmte jedoch der Bundesrat nicht zu.

Nun hat man eine Einigung im Vermittlungsausschuss gefunden. Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus kleineren Unternehmensbeteiligungen (unter 10 %) werden künftig besteuert, um die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim so genannten Streubesitz zu erreichen.

Hinweis:

Ausgenommen von der Besteuerung sind jedoch Veräußerungsgewinne. Die Neuregelung findet erstmals Anwendung für Bezüge, die nach dem 28. Februar 2013 zufließen. Für Altfälle bleibt es bei dem Erstattungsverfahren.

Quelle: Gesetz zur Umsetzung des EuGHUrteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C 284/09 vom 28. Februar 2013, Bundestagsdrucksache 146/13, www. bundestag.de
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