Steuer-News-Archiv
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Montag, 01.04.2013

Was bleibt übrig vom Steuervereinfachungsgesetz 2013?

Das Hin und Her zwischen Bundestag und Bundesrat geht weiter. Nachdem der Bundesrat im Dezember die Gesetzesinitiative ergriffen und ein Steuervereinfachungsgesetz 2013 vorgelegt hatte, wird der Bundestag dies nun ausbremsen. Von den elf darin vorgeschlagenen Maßnahmen lehnt das Bundeskabinett sieben ausdrücklich ab. Dazu gehören u.a. die Absenkung der 44 €-Grenze bei den Sachbezügen (besondere Bedeutung für sog. „Tankgutscheine“), aber auch die Begrenzung der steuerfreien Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder die Einführung eines Sockelbetrages für Handwerkerleistungen. Ausdrücklich begrüßt wird dagegen der Vorschlag zur zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren.

Geprüft werden sollen aber folgende Vorschläge:

  • Neufassung der Voraussetzungen für den Abzug von Unterhaltsleistungen in das Ausland,
  • Neuregelung des Nachweises von Pflegekosten bzw. Pflegeheimkosten,
  • Umstellung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15a EStG auf das Steuerbilanzmodell, d.h. Einbeziehung von Sonderbilanzen.

Hinweis:

Nach den Erfahrungen Ende 2012, nach denen kaum eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat erzielt werden konnte, wird vermutlich auch keine Einigung bei diesem Gesetz erwartet werden dürfen. Dies gilt umso mehr angesichts der anstehenden Bundestagswahl.

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