Steuer-News-Archiv
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Montag, 01.07.2013

Neue Spendenbescheinigungen ab 2013

Wer gemeinnützige Organisationen unterstützt, bekommt eine Steuerermäßigung. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung vorliegt. Zum 1. Januar 2013 gibt es neue Spendenbescheinigungen. Die verbindlichen Muster dienen dazu, die für den Spendenabzug erforderlichen Informationen bundeseinheitlich zu regeln und den bürokratischen Aufwand der Vereine gering zu halten. Neu ist insbesondere, dass für Sammelbestätigungen nun eigene Formulare entwickelt wurden.

Hinweis: Gemeinnützige Organisationen sollten nur noch die neuen Zuwendungsbescheinigungen verwenden. Spender sollten darauf achten, dass ihre Spende ordnungsgemäß - den neuen Vorgaben der Finanzverwaltung entsprechend - bescheinigt wird. Andernfalls kann es mit dem Spendenabzug schwierig werden. Die neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen sind zudem als ausfüllbare Formulare im Internet abrufbar unter www.formulare-bfinv.de

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