Steuer-News-Archiv
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Montag, 01.07.2013

Vorsicht bei kaufmännischen Gutschriften

Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) verlangt mit Wirkung zum 1. Januar 2013, dass in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger zwingend die Angabe „Gutschrift“ auf der Rechnung enthalten sein muss. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Regelung jetzt umgesetzt. Sofern im Wege des Gutschriftverfahrens abgerechnet wird, ist die Angabe „Gutschrift“ in der Rechnung nun zwingender Rechnungsbestandteil und Voraussetzung für den Vorsteuerabzug! Dies gilt für Rechnungen, die ab dem 30. Juni 2013 erstellt werden - also ab Verkündung des so gennannten Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetzes.

Es ist nun ein Streit darüber entbrannt, ob die so genannte kaufmännische „Gutschrift“ unter Umständen zu einem steuerlichen Risiko für den Empfänger wird. Unternehmen, die beispielsweise im Fall von Warenrückgaben nach Reklamation ihre bereits gestellten Rechnungen ändern und hierzu eine Abrechnung über den zu viel erhaltenen Betrag ausstellen, bezeichnen diese Abrechnung regelmäßig als „Gutschrift“. Dies könnte die Gefahr der Umsatzsteuerschuld in sich bergen.

Hinweis:

U.E. führt zwar die Verwendung des kaufmännischen Begriffs „Gutschrift“ in Stornorechnungen oder ähnlichen Abrechnungen nicht zu einer Steuerschuld, weil eine einzelne oder zusammengefasste Auflistung von Angaben nicht automatisch eine Rechnung darstellt. Dennoch sollte die Neuregelung zum Anlass genommen werden, ausschließlich umsatzsteuerliche „Gutschriften“ als solche zu bezeichnen, solange die Rechtsunsicherheit besteht. Kaufmännische „Gutschriften“, welche zu Zwecken einer Rechnungskorrektur oder der Gewährung eines Preisnachlasses verwendet werden, sollten ab sofort nicht mehr als „Gutschrift“, sondern z.B. als „Rechnungskorrektur“ bezeichnet werden. Verschiedene Wirtschaftsverbände haben Eingaben an das Bundesfinanzministerium gemacht und um Klarstellung gebeten sowie eine Nichtbeanstandungsregelung von mindestens sechs Monaten angeregt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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