Steuer-News-Archiv
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Montag, 01.07.2013

Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Versicherte, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, sollen künftig vor Überschuldung geschützt werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Seit 2007 besteht für alle Menschen, die in Deutschland leben, eine Krankenversicherungspflicht. Vielfach ist es aber zu Beitragsrückständen gekommen. Die Gründe für Beitragsrückstände sind unterschiedlich. Insolvenzen, Nachforderungen aus Betriebsprüfungen oder Rückforderungen aus Insolvenzanfechtungen führen häufig zur Zahlungsunfähigkeit.

Um durchzusetzen, dass die Beiträge gezahlt werden, wird bislang ein Säumniszuschlag von 5 % erhoben. Dies gilt für jeden angefangenen Monat im Rückstand. Durch den Säumniszuschlag sind die Rückstände häufig noch zusätzlich höher geworden. Deshalb soll zukünftig nur der reguläre Säumniszuschlag in Höhe von 1 % gelten.

In der privaten Krankenversicherung gilt außerdem seit Einführung der Versicherungspflicht, dass der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen ruhend gestellt wird. Die Leistungen werden dann auf ein Notfallniveau herabgesetzt. Die Versicherung muss jedoch nach einem Jahr im Basistarif fortgesetzt werden. Der neue Gesetzentwurf sieht nun vor, in der privaten Krankenversicherung einen Notlagentarif einzuführen. Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, werden nach einem gesetzlich festgelegten Mahnverfahren in diesen Notlagentarif übergeleitet.

Der Notlagentarif sieht ausschließlich Leistungen vor, die akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandeln. Schwangere und Mütter werden ebenfalls betreut. Deshalb sind die Versicherungsprämien wesentlich geringer. Alterungsrückstellungen werden im Notlagentarif nicht aufgebaut. Bereits vorhandene Alterungsrückstellungen können auf die zu zahlende Prämie angerechnet werden (bis zu einer Prämiensenkung in Höhe von 25 %). Der bisherige Versicherungsvertrag ruht, solange die Versicherten im Notlagentarif sind. Eine Rückkehr ist möglich, sobald die Rückstände eingezahlt worden sind. Die Bundesregierung rechnet damit, dass der Beitrag im Notlagentarif zwischen 100 und 150 € liegen wird. Er soll aber nur eine Übergangslösung sein.

Hinweis: Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Dieser hat aber eine Stellungnahme abgegeben, so dass es noch zu kleineren Änderungen kommen kann. Das Gesetz soll direkt nach seiner Verkündung in Kraft treten, also schon sehr bald.

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