Steuer-News-Archiv
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Montag, 01.07.2013

Steuerliche Verlustnutzung von Altverlusten aus Veräußerungsgeschäften

Wie Ihnen aus Vorgesprächen bekannt ist, endet am 31.12.2013 die Frist für die Berücksichtigung von festgestellten steuerlichen Altverlusten aus Veräußerungsgeschäften, die bis zum 31.12.2008 entstanden sind. Diese Verluste können letztmalig bis zum 31.12.2013 mit Veräußerungsgewinnen ausschließlich aus Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie nur noch mit sonstigen Veräußerungsgewinnen (z. B. Spekulationsgewinn aus Verkäufen von Grundbesitz innerhalb der 10-jährigen Behaltensfrist) verrechnet werden. Einige Banken haben Vorschläge entwickelt, wie in einem steuerlich anerkannten Verfahren diese Verluste verrechnet werden können. Hierbei machen sie sich folgende steuerliche Bestimmungen zunutze:

Werden Anleihen erworben, so sind vom Käufer anteilige Stückzinsen vom letzten Zinsfälligkeitstag bis zum Kaufdatum zu bezahlen. Diese Stückzinsen gelten als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen und sind mit zukünftigen Gewinnen aus Wertpapiererträgen (lfd. Erträge oder Veräußerungsgewinne) zu verrechnen. Diese Verluste wandern in einen Verlusttopf und werden – auch jahresübergreifend – bei einer Bank fortgeschrieben. Die Verluste werden mit Gewinnen eines Jahres – auch rückwirkend – verrechnen oder auf das Folgejahr übertragen.

Werden Anleihen veräußert, so sind die vereinnahmten Stückzinsen Teil des Veräußerungspreises. Es entsteht somit ein zusätzlicher Veräußerungsgewinn in Höhe dieser vereinnahmten Stückzinsen. Dieser Veräußerungsgewinn kann mit den Altverlusten verrechnet werden. Bei der Übertragung von Wertpapieren aus dem Depot einer Bank zu einer anderen Bank wandern zwar die steuerlich relevanten Anschaffungskosten mit; die Gewinn- und Verlusttöpfe, die die Banken für einen Steuerpflichtigen – auch für mehrere Depots bei einer Bank – führen, wandern jedoch nicht mit.

Aus dieser steuerlichen Konstellation ist folgendes Modell entstanden:

In dem Depot einer Bank wird das Wertpapier unter Zahlung von Stückzinsen erworben. Am Tag nach dem Erwerb wird das Papier an eine andere Bank übertragen und dort veräußert. Macht man dies mit festverzinslichen Wertpapieren, die bei einem entsprechend hohen Zinscoupon kurz vor dem Zinsfälligkeitstag gekauft und wieder verkauft werden, können durch wenige Geschäfte erhebliche Veräußerungsgewinne produziert werden, die zur Verlustnutzung bereit stehen. Die bei der ersten Bank generierten Verluste durch gezahlte Stückzinsen können sodann mit laufenden Gewinnen aus Wertpapiererträgen verrechnet werden; ggf. erfolgt der Vortrag auf die Folgejahre. Hier ist kein Verfall der Verlustvorträge mehr vorgesehen.

Sofern Sie Interesse an einem solchen Modell haben, sprechen Sie mich an, damit wir in einem gemeinsamen Gespräch die Vorteilhaftigkeit und weitere Modalitäten ausloten können.

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