Steuer-News-Archiv
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Dienstag, 01.04.2014

Einigung zur Verschärfung der Selbstanzeige

Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich auf der Finanzministerkonferenz in Berlin auf erste Eckpunkte zur Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige geeinigt.

Zum einen soll der Strafzuschlag, der bei einer wirksamen Selbstanzeige zu zahlen ist, mindestens verdoppelt werden. Es soll bei einer Selbstanzeige nur noch derjenige straffrei bleiben, der ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000 € einen Strafzuschlag in Höhe von 10 % bezahlt. Zum anderen wollen die Minister prüfen lassen, ob der Zuschlag noch weiter erhöht werden und zudem schon ab Hinterziehungssummen von weniger als 50.000 € greifen kann. Zukünftig sollen Steuerhinterzieher ihre steuerpflichtigen Einnahmen der letzten 10 Jahre nacherklären um eine Straffreiheit zu erlangen. Bisher galt das nur bei einer Hinterziehungssumme ab mindestens 50.000 €. Daneben ist die sofortige Bezahlung der Hinterziehungszinsen von pro Jahr 6 % künftig eine weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige.

Schließlich soll geprüft werden, ob eine Obergrenze für eine wirksame Selbstanzeige in Betracht kommt.

Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 27. März 2014, http://mfw.baden-wuerttemberg.de
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