Steuer-News-Archiv
Steuer-News-Archiv
« zurück
Dienstag, 01.07.2014

Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Zum 1. Juli 2014 sind die Renten in den alten und neuen Bundesländern gestiegen. Die Renten stiegen um 1,67 % im Westen und 2,53 % im Osten. Aufgrund der Erhöhung des aktuellen Rentenwertes in diesem Zuge, nämlich in der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern auf 28,61 €, in den neuen Bundesländern auf 26,39 € (in der landwirtschaftlichen Alterskasse auf 13,21 € bzw. 12,18 €) haben sich auch die Hinzuverdienstgrenzen entsprechend erhöht.

Bei einer Altersvollrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze ist ein Hinzuverdienst weiterhin unbegrenzt möglich. Bei einer Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist der Hinzuverdienst wie bisher begrenzt auf 450 € monatlich. Dieser Wert gilt auch für eine Vollrente wegen voller Erwerbsminderung.

Hinweis: Bei Teilrenten bzw. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrenten gibt es gestaffelte Hinzuverdienstgrenzen, bis zu denen ein monatlicher Hinzuverdienst ohne Rentenkürzungen, je nach Höhe der Teilrente, möglich ist. Diese Grenzen haben sich zum 1. Juli 2014 aufgrund der Anhebung des Rentenwertes erhöht. Es empfiehlt sich, vor Aufnahme einer Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger nachzufragen, wie hoch der individuelle Hinzuverdienst in diesen Fällen sein darf.

Quelle: Rentenbestimmungsverordnung vom 13. Juni 2014, BR-Drs. 187/14, www.bundesrat.de
« zurück