Steuer-News-Archiv
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Dienstag, 01.07.2014

Prüfung der Künstlersozialabgabe wird ausgeweitet

Seit 2007 ist die Deutsche Rentenversicherung für die Prüfung der Künstlersozialabgabe zuständig. Offenbar erfolgen diese Prüfungen nach Meinung des Gesetzgebers nicht in ausreichendem Umfang, denn ab 2015 sollen die Prüfungen deutlich intensiviert werden. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes, den der Bundestag Anfang Juli einstimmig beschlossen hat.

So sollen alle Arbeitgeber aus dem Vewerterbestand der Künstlersozialkasse sowie alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten mindestens alle vier Jahre geprüft werden. Bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten soll es ein jährliches Prüfkontingent geben, so dass aber mindestens 40 % dieser Arbeitgeber ebenfalls geprüft werden. Kleine Unternehmen werden durch eine Geringfügigkeitsgrenze von 450 € Entgelt im Kalenderjahr entlastet.

Hinweis: Der Künstlersozialabgabesatz wurde für 2013 auf 4,1 % und für 2014 auf 5,2 % angehoben.

Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes, BT-Drs. 18/1530, 18/1770, www.bundestag.de
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