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Mittwoch, 01.10.2014

Welche Maßnahmen fördert die KfW ?

Auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten ist es besonders wichtig bei der Neugründung eines Unternehmens auf möglichst günstige Konditionen zu setzen. Gute Finanzierungsbedingungen sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, im folgenden KfW genannt, bietet zum Beispiel bei Existenzgründungen hervorragende Tilgungs- und Zinspläne an. Als Förderbank ist die KfW aber auch für Privatpersonen, mit dem Wunsch einer energieeffizienten Sanierung der eigenen vier Wände ein guter Ansprechpartner. Für Unternehmer wie Privatpersonen hat die KfW daher einige interessante Angebote in ihrem Repertoire. Einen Ausschnitt von diesen Angeboten wollen wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.

Förderprogramm für Existenzgründung
Gründerkredit StartGeld
Mit dem Gründerkredit können Sie bis zu 100.000€ Kredit bekommen, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben.

Der große Vorteil dieses Kredites ist die 80 % Haftungsfreistellung ihrer Bank gegenüber der KfW.

So bekommen sie auch ohne großes Eigenkapital und viele Sicherheiten den Kredit von Ihrer Bank. Zudem können Sie bei einer Laufzeit von 5 Jahren ein tilgungsfreies Jahr wählen, in dem Sie nur die Zinsen zahlen.

Im Wesentlichen werden von dem Kredit Investitionen, als auch Betriebsmittel des laufenden Betriebes, wie zum Beispiel Personalkosten, Mieten, Materialkosten oder Beratungskosten gefördert.

Für Betriebsmittel dürfen von den 100.000 € maximal 30.000 € aufgewendet werden.

Bei einem Darlehen mit einer Kredithöhe von 50.000 €, einer Laufzeit von fünf Jahren, einem tilgungsfreien Anlaufjahr sowie fünf Jahren Zinsbindung, in welchen sich der vereinbarte Zins nicht verändert, beträgt der effektive Jahreszinssatz zurzeit 2,27 %.

Förderprogramm für Privatpersonen
Sanierungskredit
Für Wohngebäude deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde bietet sich der Sanierungskredit der KfW an.

Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen um den Standard eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. Bei dieser Förderung ist es das Ziel, einen bestimmten Energieeffizienzwert zu erreichen. Der Wert wird von der KfW vorgegeben und vergleicht den Energieverbrauch des sanierten Objektes mit einem ähnlichen Neubau von heute. Es kann ein Kreditbetrag von bis zu 75.000€ in Anspruch genommen werden.

Erreicht Ihr Haus nach der Sanierung einen bestimmten KfW-Effizienzwert, ist sogar ein Tilgungszuschuss von bis zu 13.125€ möglich.

Wird dieses Ziel nicht angestrebt, ist es weiterhin möglich, bestimmte Einzelmaßnahmen durch den Kredit zu fördern. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel Wärmedämmungen, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Erneuerung der Heizungsanlagen oder Lüftungsanlagen. Für diese Förderung sind Darlehenssummen bis zu einer Höhe von 50.000 € möglich. Ferienhäuser- und Wohnungen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Die Laufzeit des Kredites kann bis zu 30 Jahre betragen und bis zu fünf tilgungsfreie Jahre in der Anlaufzeit beinhalten. Der Zeitraum der Zinsbindung, in dem sich der Zins nicht verändert, beträgt zehn Jahre.

Diese beiden Finanzierungsmöglichkeiten zeigen nur einen kleinen Bereich der Förderungsbandbreite der KfW.

Die KfW bietet eine Menge weiterer Finanzierungsmöglichkeiten. So werden zum Beispiel auch für Studenten attraktive Förderkredite angeboten. Auch Umbauarbeiten für einen barrierearmen Wohnraum oder den Ersterwerb barrierearmen Wohnraumes werden unterstützt und dies unabhängig vom Alter.

Haben Sie dazu Fragen- sprechen Sie uns an!

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