Steuer-News-Archiv
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Samstag, 01.10.2016

Mindestlohn steigt zum 01. Januar 2017

Seit 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Im Bereich der Landund Forstwirtschaft und im Gartenbau konnten sich die Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf einen Stufenplan für die untere Lohngrenze einigen. Dem Antrag der Tarifparteien wurde entsprochen und für die Land- und Forstwirtschaft eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn geschaffen. In den alten Ländern galt hier seit dem 01.01.2015 ein Mindestlohn von 7,40 € pro Zeitlohnstunde, der sich zum 01.01.2016 auf 8,00 € erhöhte. In den neuen Bundesländern wurde der Mindestlohn zum 01.01.2016 von 7,20 € auf 7,90 € erhöht.

Zum 01.01.2017 steigt der Mindestlohn in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau nun bundeseinheitlich auf 8,60 € an. Ab dem 01.11.2017 erfolgt eine Anhebung auf 9,10 €.

Auch der allgemeine Mindestlohn wird zum 01.01.2017 erhöht. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit einem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni. Diese hatte sich auf eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 8,84 € je Zeitstunde verständigt.

Hinweis: Arbeitgeber, die Arbeitnehmer an der Schwelle des Mindestlohnes beschäftigen, müssen ihre Lohnabrechnungen entsprechend anpassen. Bei einer Unterschreitung des Mindestlohnes können hohe Bußgelder festgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 26. Oktober 2016
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