Steuer-News-Archiv
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Samstag, 01.10.2016

Vorteile der Einzahlung von Beiträgen in die Rentenversicherung von Müttern und Studenten mit Minijob

Minijobs sind seit dem Jahr 2013 rentenversicherungspflichtig, doch machen viele Minijobber von der Möglichkeit gebrauch, sich durch das Ausfüllen eines Formulars von der Rentenversicherungspflicht hinsichtlich ihres Minijobs befreien zu lassen. Bei einem Minijob mit einem Lohn von 450,00 EUR müsste ein Minijobber aus seiner eigenen Tasche 16,65 EUR einzahlen. Die Rente, die sich daraus ergibt überzeugt tatsächlich nicht wirklich, 4,35 EUR wäre der monatliche Wert des Rentenanspruchs ohne eigene Einzahlung wären es 3,49 EUR.

Jedoch hat die Einzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen weitere folgende Vorteile:

  • Der Elternteil, dem die Kindererziehungsjahre anerkannt werden, erhält wie folgt einen Bonus: Zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag des Kindes gilt diese Zeit bei der Rentenversicherung als Kinderberücksichtigungszeit. Für diese Zeit gilt die Sonderregelung, dass für das Elternteil, welches sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, aber weniger als der Durchschnitt aller Zahler verdient, die Rentenberechnung um 50% aufgewertet wird, soweit eigene Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden. Der Wert für die monatliche Rente würde dann nach heutigem Wert 6,52 EUR betragen. Die eigene Einzahlung hat der Minijobber nach 6 Jahren Rentenbezug wieder raus.
  • Versicherungspflichtige Minijobber gehören zum unmittelbar geförderten Personenkreis für die Riester-Rente. Durch den geringen Lohn ist nur ein Mindestbeitrag von 60,00 EUR zu zahlen, er erhält dafür aber die volle Förderung. Für Mütter mit geringem Einkommen ist dies eine gute Möglichkeit etwas für die Altersvorsorge zu sparen, da sie für die Kinder ebenfalls die volle Förderung erhalten (pro Kind 377,00 EUR).
  • Für Studenten ist der Abschluss ebenfalls interessant, da Sparer unter 25 Jahren neben der Grundzulage noch einen Bonus von 200,00 EUR erhalten.
  • Die Zeiten, in denen über den Minijob in die Rentenversicherung eingezahlt wird, zählen zu den Pflichtbeitragszeiten und machen sich somit für eine abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren bemerkbar.
  • Durch die Einzahlung in die Rentenversicherung werden genügend Beitragszeiten angesammelt, um überhaupt im Alter Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu haben. Ab dem 01.01.1992 bekommt - in der Regel die Frau - drei Jahre Erziehungszeit gutgeschrieben. Nach anschließenden 2 Jahren Ausübung eines Minijobs, sind genügend Beitragsjahre angefallen, da die Mindestversicherungszeit 5 Jahre beträgt.
  • Auch für eine eventuelle berufliche Rehabilitation aus gesundheitlichen Gründen ist die eigene Einzahlung interessant. Sollte man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Job arbeiten können, besteht die Möglichkeit eine Umschulung durch einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung zu beantragen. Voraussetzung sind hierfür 15 Jahre Beitragszeiten.
  • Ebenfalls bei Invalidität sind die selbst gezahlten Beiträge ein Vorteil. Durch die Einzahlung hat der Minijobber Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Hierfür muss der Minijobber in seinem Leben insgesamt 5 Jahre versichert gewesen sein und in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderungsrente drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Liegt eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall vor sind die Voraussetzungen etwas einfacher. Ein einziger Monat mit Pflichtbeiträgen reicht aus um eine Erwerbsminderungsrente beziehen zu können. Zu beachten ist, dass für Minijobs in privaten Haushalten der Eigenanteil zur Rentenversicherung 13,7 % beträgt (entspricht bei mtl. 450,00 EUR Lohn 61,65 EUR Beitrag).
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