Steuer-News-Archiv
Steuer-News-Archiv
« zurück
Sonntag, 01.01.2017

Erneuerung einer Einbauküche

Ein Vermieter, der die Einbauküchen in 3 Mietobjekten vollständig erneuerte, machte die Aufwendungen hierfür als sofort abzugsfähige Werbungskosten geltend. Das Finanzamt dagegen setzte nur die Kosten für Spüle und Herd als sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand an, da es sich insoweit um erneuerte unselbstständige Gebäudebestandteile gehandelt habe. Die Elektrogeräte wurden teilweise als geringwertige Wirtschaftsgüter (bei Anschaffungskosten unter der 410€-Grenze) berücksichtigt. Im Übrigen verteilte das Finanzamt die Kosten auf eine Nutzungsdauer von 5 Jahren. Die Einbaumöbel sah es als Gesamtheit an und verteilte die Aufwendungen zeitanteilig auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Das Finanzgericht folgte dem und wies die Klage ab.

Der BFH hat nun entschieden, dass eine Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen (Spüle, Herd, Möbel, Elektrogeräte) ein einheitliches Wirtschaftsgut ist und die Aufwendungen für die Erneuerung nicht sofort als Werbungskosten abziehbar sind, sondern auf 10 Jahre abgeschrieben werden müssen. Er begründete diese Änderung der Rechtsprechung mit der gewandelten Verkehrsauffassung hinsichtlich der Ausstattung von Wohnungen mit Einbauküchen. Bei einer modernen Einbauküche würde es sich bei den Einbaumöbeln nicht mehr um frei stehende, in ihrem Standort veränderbare Einzelteile handeln, sondern um modulare Unterbauschränke, die regelmäßig untereinander und zugleich mit einer durchgehenden Arbeitsplatte fest verbunden seien und diese Verbindung regelmäßig auch auf Dauer angelegt sei. Die einzelnen Einbaumöbel seien nicht für sich allein nutzbar, sondern würden nach außen als einheitliches Ganzes in Erscheinung treten. Mithin würden die Einbaumöbel der Einbauküche ihren bestimmungsgemäßen Zweck gerade und ausschließlich durch ihre dauerhafte Verbundenheit erfüllen.

Hinweis: Der BFH trägt mit dieser geänderten Rechtsauffassung dem verstärkten Wandel hinsichtlich der Ausstattung von Küchen in Wohngebäuden mit Einbaumöbeln und -geräten in den letzten Jahren und Jahrzehnten Rechnung. In der Folge sind die Aufwendungen für die Erneuerung insgesamt als Anschaffungskosten eines neuen Wirtschaftsgutes „Einbauküche“ über einen längeren Zeitraum zu verteilen. Dies ist für Vermieter eher nachteilig.

« zurück