Dienstag, 21.02.2017
Motorradsturz als Arbeitsunfall anerkannt
Weicht ein Motorradfahrer einem Fahrradfahrer aus, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, liegt eine Rettungshandlung vor. Diese ist vom Arbeitsunfall-Versicherungsschutz umfasst. Denn auch spontane Rettungstaten wie ein Ausweichmanöver im Straßenverkehr sind versichert – so das Sozialgericht Dortmund.
Sozialgericht Dortmund, 02.11.2016, Az: S 17 U 955/14
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg