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Dienstag, 18.10.2016

Drohen mit fristloser Kündigung nicht rechtswidrig

Ein Aufhebungsvertrag ist auch dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer ihn unter Druck unterschrieben hat. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Falle einer Krankenpflegerin. Ihr Arbeitgeber hatte ihr mit einer fristlosen Kündigung und einer Strafanzeige wegen Arbeitszeitbetrugs gedroht, falls sie der Aufhebung nicht zustimmt.

LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2016, Aktenzeichen: 4 Sa 180/15
Quelle: www.arbeitsrecht.de
sg
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