Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Freitag, 19.06.2020

Originalbelege Betriebskostenabrechnung

Das Amtsgericht Konstanz hat entschieden, dass wenn ein Vermieter behauptet, die Originalbelege zu einer Betriebskostenabrechnung seien vernichtet, hat er dies nachzuweisen. Kann er dies nicht nachweisen, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege zu. Kopien würden nicht ausreichen.

Amtsgericht Konstanz (Az.: 11 C 464/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
« zurück