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Montag, 30.03.2020

Gelbe Tonne

Werden die Tonnen zur Müllentsorgung mit dem falschen Inhalt befüllt, so muss das Entsorgungsunternehmen die Tonne nicht leeren. Für eine alternative Entsorgungsart müsse dann der Mieter persönlich aufkommen, er hätte keinen Anspruch auf Schadensersatz.

OLG Dresden (Az. 4 U 774/19).
Quelle: Finanztest 03/2020
st
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