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Donnerstag, 28.11.2019

Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass einem Reisenden Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit zusteht, wenn dieser seinen Reisevertrag kündigen muss, weil sein Flug wegen Insolvenz der Fluggesellschaft annulliert wurde. Ihm stehe dann die Hälfte des Reisepreises als Schadensersatz zu.

Landgericht Köln (Az.: 30 O 107/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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