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Donnerstag, 28.11.2019

Kollegin bespitzelt

Firmen dürfen Mitarbeiter nicht bespitzeln, um Kündigungsgründe zu finden. Ein Seniorenheim wollte eine Pflegerin loswerden. Der Chef schleuste drei Leiharbeiter ein. Einer lud die Frau trotz Alkoholverbots zu einem Glas Sekt ein, andere beschimpften und bespuckten sie, um Tätlichkeiten zu provozieren. Das Arbeitsgericht Gießen sprach ihr 20.000 Euro Entschädigung zu.

Arbeitsgericht Gießen (Az. 3 Ca 433/17)
Quelle: Finanztest, Dezember 2019
sg
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