Donnerstag, 21.11.2019
Nachbar hat Recht auf Neuausrichtung der Kameras durch Grundstückseigentümer
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass wenn ein Grundstückseigentümer Kameras anbringt und diese Teile des Nachbargrundstücks und öffentliche Wege abdecken, der Nachbar auf Neuausrichtung der Kameras klagen kann. Ein Anspruch auf Entfernen der Kameras ginge nur in Ausnahmefällen.
Landgericht Hamburg (Az.: 306 O 95/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma