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Sonntag, 12.05.2019

Hohes Alter schützt vor Kündigung

Auch wenn die Kündigung der Wohnung auf dem Eigenbedarfsanspruch des Vermieters basiert, können sich die Mieter dagegen wehren, so hat das Landgericht Berlin entschieden. Zwei Mieter, beide bereits jenseits der 80 Jahre, dürfen trotz der Räumungsklage in der Wohnung bleiben, da ein Verlust des Wohnsitzes für alte Menschen eine besondere Härte darstelle, welche im Normalfall die unbefristete Verlängerung des Mietverhältnisses nach sich zöge.

Landgericht Berlin (Az. 67 S 345/18)
Quelle: Finanztest 05/2019
st
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