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Mittwoch, 03.04.2019

Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung unwirksam

Der katholische Chefarzt, eines katholischen Krankenhauses, heiratete nach der Scheidung von seiner ersten Frau ein weiteres Mal. Nachdem das Krankenhaus hiervon Kenntnis erlangt hatte, kündigte es das Arbeitsverhältnis ordentlich. Der Chefarzt klagte gegen diese Kündigung. Das Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben dieser Klage bereits statt. Die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht hatte keinen Erfolg. Die Vereinbarung im Dienstvertrag der Parteien, auf den Bezug genommen wurde, ist unwirksam, soweit dadurch das Leben in kirchlich ungültiger Ehe als schwerwiegender Loyalitätsverstoß bestimmt ist. Der Kläger dürfe nicht anders behandelt werden als andere, nicht der katholischen Kirche angehörenden leitende Mitarbeiter.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2019 - 2 AZR 746/14 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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