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Montag, 22.10.2018

Skireise fürs Team

Ein Skiunfall bei einer vom Arbeitgeber finanzierten Skireise, die der Teambildung diente, ist kein Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung springt nicht ein. Begründung der Richter am Sozialgericht Stuttgart: Eine Skireise sei nicht allen Beschäftigten möglich, aus gesundheitlichen Gründen oder weil sie nicht Ski fahren können. Der Zweck einer betrieblichen Veranstaltung, die Gemeinschaft und das Betriebsklima zu fördern, sei somit nicht erfüllt.

(Az. S 13 U 4219/16)
Quelle: Finanztest/Oktober 2018
sg
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