Montag, 07.05.2018
Deutsche Telekom ist nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Deutsche Telekom, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung, nicht verpflichtet ist, die Telekommunikationsverbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern.
Verwaltungsgericht Köln Az.: 9 K 7417/17
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma