Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Montag, 10.04.2017

EuGH stoppt teure 0180er-Telefonnummern

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Kosten eines Anrufs unter einer Kundendiensttelefonnummer nicht höher sein dürfen als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs. Die Mitgliedstaaten haben dafür zu sorgen, dass die Verbraucher nicht verpflichtet sind, für Anrufe über eine Telefonleitung, die der Unternehmer eingerichtet hat, um im Zusammenhang mit Verbrauchern geschlossenen Verträgen kontaktiert zu werden, mehr als den Grundtarif zu zahlen. Allerdings ist der Begriff "Grundtarif" nicht näher definiert. Mit seinem Urteil antwortet der Gerichtshof, dass der Begriff "Grundtarif" dahin auszulegen ist, dass die Kosten eines auf einen geschlossenen Vertrag bezogenen Anrufs unter einer von einem Unternehmer eingerichteten Service-Rufnummer die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen dürfen. Nach Ansicht des Gerichtshofs entspricht der "Grundtarif" im gewöhnlichen Sprachgebrauch den Kosten für einen gewöhnlichen Anruf. Wäre es dem Unternehmer gestattet, höhere Tarife zu berechnen als den Tarif für einen gewöhnlichen Anruf, könnten die Verbraucher nämlich davon abgehalten werden, die Service-Rufnummer zu nutzen, um Informationen zu einem Vertrag zu erhalten oder ihre Rechte, namentlich in den Bereichen Gewährleistung oder Widerruf, geltend zu machen.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 02.03.2017 – C-568/15 –
Quelle: kostenlose-urteile.de
me
« zurück