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Donnerstag, 24.11.2016

Freie Mitarbeiterin als abhängig Beschäftigte

Wer in den Betrieb einer Firma eingegliedert ist und weisungsgebunden arbeitet, ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Personen, die ihr eigenes Kfz für die Arbeit einsetzen müssen. Denn allein die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs stellt noch kein unternehmerisches Risiko dar, das auf eine selbstständige Tätigkeit schließen lässt. So das Hessische Landessozialgericht im Falle einer freien Mitarbeiterin im Servicebereich.

Hessisches LSG, 24.11.2016, Az: AZ L 1 KR 57/16
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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