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Montag, 17.08.2020

Hundehaltungsverbot in Mietwohnung nur bei konkreter von Hund ausgehender Gefährdung oder Störung

Ein Vermieter kann die Hundehaltung in einer Mietwohnung nur dann verbieten, wenn von dem Hund eine konkrete Gefährdung oder Störung ausgeht. Eine vom Vermieter befürchtete Angst der Mitmieter oder die Verhinderung eines Nachahmungseffekts kann ein Hundehaltungsverbot nicht begründen. Dies hat das Amtsgericht Paderborn entschieden.

Amtsgericht Paderborn (Az.: 51 C 112/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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