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Dienstag, 28.07.2020

Neue Verteilung der Maklerkosten

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, indem nur noch die Hälfte der Maklerkosten beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung zu zahlen ist. Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Provision auf den Käufer abwälzen. Außerdem muss der Käufer seinen Anteil erst zahlen, wenn der Verkäufer seine Provisionszahlung nachgewiesen hat. Neu ist auch, dass für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Textform vorgeschrieben ist, um Unklarheiten zu vermeiden.

Bundesrat, Mitteilung vom 05.06.2020
Quelle: LEXInform
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