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Dienstag, 14.04.2020

Wohnsitz entscheidend für Kindergeld

Bleibt der inländische Wohnsitz eines Kindes auch bei Besuch einer ausländischen Schule bestehen und wird dem Kind somit die Möglichkeit geboten, jederzeit nach Deutschland zurückzukehren, so bliebe auch der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Erst recht, da sich das Kind jährlich mehrere Monate in Deutschland aufhielte und der Auslandsaufenthalt von Beginn an auf die Dauer der Schulausbildung begrenzt gewesen sei. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Bundesfinanzhof (Az. III R 46/18)
Quelle: Quelle: Finanztest 03/2020
st
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