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Donnerstag, 21.11.2019

Postzusteller haftet für grob fahrlässig verursachte Schäden

Das Arbeitsgericht Siegburg hat entschieden, dass wenn ein Postzusteller seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch Gangeinlegen oder Handbremse sichert und das Fahrzeug wegrollt, dieser dem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden haftet, da der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.

Arbeitsgericht Siegburg (Az.: 1 C 12225/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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