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Montag, 03.06.2019

Bank muss zahlen

Rechtswidrige Abbuchungen vom Konto eines Kunden müssen durch die Bank ausgeglichen werden, solange sie nicht nachweisen kann, dass der Kunde zumutbare Vorkehrungen zum Schutz seiner Pin fürs Onlinebanking unterlassen hat. Dies hat das Landgericht Kiel entschieden.

Landgericht Kiel, (Az. 12 O 562/17)
Quelle: Finanztest 06/2019
st
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