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Montag, 29.04.2019

Widerrufsrecht für online bestellte Matratzen gilt auch bei entfernter Schutzfolie

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass das Widerrufsrecht der Verbraucher im Fall eines Onlinekaufs auch für eine Matratze gilt, deren Schutzfolie nach der Lieferung entfernt wurde. Durch Reinigung oder Desinfektion der Matratze kann diese wieder verkehrsfähig gemacht werden, ohne dass den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht genügt wird. Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher in der besonderen Situation eines Kaufs im Fernabsatz schützen, da er dort keine Möglichkeit hat, die Ware vor Vertragsabschluss zu sehen. Dadurch soll er die Möglichkeit haben, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren, soweit dies erforderlich ist, um ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise festzustellen. Allerdings betonte der Gerichtshof, dass der Verbraucher für jeden Wertverlust einer Ware haftet. Das Widerrufsrecht bleibt davon unberührt.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27.03.2019 – C-681/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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