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Montag, 25.02.2019

Altersgrenze: Befristung des Arbeitsvertrags zum Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts wirksam

Erhöhung der Wochenarbeitszeit während verlängertem Beschäftigungszeitraum führt nicht zur Unwirksamkeit der Befristungsvereinbarung. Die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Falle der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist wirksam. Sie ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Es konnte unentschieden bleiben, ob eine Hinausschiebensvereinbarung voraussetzt, dass nur der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses unter Beibehaltung der übrigen Vertragsbedingungen geändert wird.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2018 - 7 AZR 70/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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