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Dienstag, 29.01.2019

Freiwillige Feuerwehr haftet nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen

Das Landgericht Koblenz hat entschieden (Az.: 1 O 45/18), dass die Verbandsgemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr nicht für Schäden an Autos haftet, die bei Löscharbeiten entstanden sind.

Landgericht Koblenz, Az.: 1 O 45/18
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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