Dienstag, 13.12.2016
Kündigung eines Onlinevertrages
Der Bundesgerichtshof entschied (Az.: III ZR 387/15), dass ein Onlinevertrag nicht durch eigenhändige Unterschrift gekündigt werden muss. Dieser Zwang zur Schriftform in den Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ist unwirksam. Der Grund dafür ist der elektronische Charakter des Vertrages. Die Kündigung kann beispielsweise per Email erfolgen.
Quelle: Quelle: Finanztest 10/16
ma