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Montag, 13.03.2017

Geschwindigkeitsmessung durch Poliscan Speed unverwertbar

Bei der Geschwindigkeitsmessung Policescan Speed kommt kein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung. Es besteht keine Möglichkeit die Messwertbildung nachzuvollziehen. Die Geschwindigkeitsmessung durch das Messgerät sind daher unverwertbar. Dieses hat das Amtsgericht Hoyerswerda mit seinem Beschluss vom 15.12.2016 - 8 OWi 630 Js 5977/16 - entschieden.

Quelle: kostenlose-urteile.de
fs
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