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Mittwoch, 14.10.2020

Ungültiges Testament

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein vor den Augen des Anwalts zerrissenes Testament als widerrufen gelte, auch wenn es eine zweite Ausfertigung desselben gäbe. Die Absicht, das Testament für ungültig zu erklären, sei eindeutig geworden, so die Richter.

Oberlandesgericht Köln (Az. 2 Wx 84/20)
Quelle: Finanztest 07/2020
St
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