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Montag, 20.04.2020

Mietkosten für Rauchwarnmelder

Das Amtsgericht Landshut hat entschieden, dass in einer Mietwohnung die Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB ist aber möglich.

Amtsgericht Landshut (Az.: 3 C 1511/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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