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Dienstag, 14.04.2020

Kein Rückzahlungsanspruch bei zu viel gezahlter Miete

Stimmt der Mieter den Mietpreiserhöhungen seines Vermieters zu und zahlt diese auch, so steht ihm später kein Rückzahlungsanspruch aufgrund falsch berechneter Wohnungsgrundfläche zu. Eine Vereinbarung über eine Mieterhöhung gelte unabhängig davon, ob die materiellen Voraussetzungen stimmten, wenn beide Parteien dieser zustimmten. Grundsätzlich könne der Mieter eine Vertragsanpassung nach §313 BGB verlangen, doch auch dies komme im vorliegenden Fall nicht in Betracht, da die Miete nach Berechnung mit der tatsächlichen Wohnungsgröße und nach der Mieterhöhung immer noch unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete läge und der Mieter keiner wirtschaftlichen Benachteiligung ausgesetzt gewesen sei.

BGH – VIII ZR 234/18
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
st
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