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Mittwoch, 26.02.2020

Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen Verbraucherdarlehensverträgen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Darlehensverträge zur Finanzierung eines Kfz nicht wirksam widerrufen werden können, wenn von der Bank eine ordnungsgemäße Widerrufsinformation an den Kunden erteilt wurde. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die mitzuteilende Angabe eines zu zahlenden Zinsbetrags in der Information über die Widerrufsfolgen auch dann klar und verständlich ist, wenn sie mit 0,00 € angegeben wird. Zusätzlich müssen noch Informationen über den Verzugszinssatz und die Art und Weise einer etwaigen Anpassung gegeben werden. Über das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 314 BGB hingegen muss nicht informiert werden.

Bundesgerichtshof, XI-ZR-650/18, XI-ZR-11/19, Pressemitteilung vom 05.11.2019
Quelle: LEXInform
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