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Donnerstag, 19.09.2019

Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus können Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sein

Im vorliegenden Fall klagte eine Sportmannschaft. Sie hatte ihre Sportler vertraglich dazu verpflichtet im Mannschaftsbus anzureisen. Im Ausgleich dafür wurden den Arbeitnehmern ein steuerfreier Zuschlag ge-zahlt. Das Finanzamt sah dies nicht als belastende Tätigkeit für die Arbeitnehmer an und forderte daher Nachzahlung der Lohnsteuer. Das Finanzgericht Düsseldorf unterstützte die Klägerin. Die Sportler seien arbeitsvertraglich verpflichtet gewesen an den Fahrten teilzunehmen. Somit ist auch der steuerfrei Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zulässig.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019 - 14 K 1653/17 L –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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