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Montag, 17.06.2019

Mieter haben Recht auf Untervermietung ihrer Wohnung

Haben die Mieter ein berechtigtes Interesse darauf, Teile ihrer Wohnung unterzuvermieten, etwa persönliche oder wirt-schaftliche Gründe, so muss der Vermieter diesem Wunsch stattgeben. Verweigert er dies ohne berechtigte Einwände, muss er sogar Schadensersatz zahlen, so entschied der BGH. Die Mieter hielten sich aus beruflichen Gründen für mehrere Jahre im Ausland auf und wollten zwei Zimmer ihrer Dreizimmerwohnung weitervermieten. Der Vermieter verweigerte jedoch die Zustimmung, woraufhin der BGH entschied, dass er den Mietern den Mietausfall zzgl. Zinsen zu ersetzen habe.

Bundesgerichtshof, (Az. VIII ZR 349/13)
Quelle: Finanztest 06/2019
st
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