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Sonntag, 26.05.2019

BGH rügt überlanges, knapp 1300 Seiten langes Urteil

Der Bundesgerichtshof rügte ein Urteil des Landgerichts Köln. In dem knapp 1300 Seiten langen Urteil sei erkennbar, dass die Richter versäumt hätten eine Vorauswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem zu treffen. Bei dem Vorliegenden Fall hatte es deshalb schwerwiegende handwerkliche Fehler gegeben. Ein Urteil müsse kurz, klar und bestimmt seien. Das Urteil hat dennoch bestand.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.05.2018 - 3 StR 486/17 -
Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de
sl
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