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Mittwoch, 27.03.2019

Verknüpfung einer Erbenstellung mit Besuchspflicht ist als sittenwidrig anzusehen

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat festgestellt, dass regelmäßige Besuche der Kinder als Voraussetzung für die Erlangung der Erbenstellung sittenwidrig ist. Die Entschließungsfreiheit werde dadurch zu stark beeinflusst. Weiterhin führt die Nichtigkeit der Besuchsbedingung nicht zu Nichtigkeit der Erbeinsetzung. Hätte der Erblasser gewusst, dass die von ihm testierte Besuchsbedingung unwirksam wäre, sei davon auszugehen, dass er seine beiden Enkelkinder trotzdem als Miterben eingesetzt hätte. Gerade die von ihm gewünschte enge Beziehung spreche dafür.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.02.2019 - 20 W 98/18 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl
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